Der Musikzweig Der Musikzweig, der im Schuljahr 2014/2015 neu eingeführt wurde, führt die 10jährige erfolgreiche Bläserklassenarbeit fort. Seit 2004 gibt es am Lothar-Meyer-Gymnasium eine Bläserklasse. Sie begann zunächst in Jahrgang 7, startete dann in Jahrgang 5. Nach Verkürzung des Gymnasiums auf 8 Schuljahre wurde die Bläserklasse erweitert. Die Musikklasse führte bisher die Arbeit der Bläserklasse in den Klassen sieben und acht fort und trug damit für Nachhaltigkeit Sorge, öffnete sich aber für Schülerinnen und Schüler, die außerhalb der Bläserklasse in mindestens zweijährigem Instrumentalunterricht Kenntnisse auf einem Instrument erworben haben. Neu ist jetzt die Erweiterung auf den Jahrgang 9 im Musikzweig. Beginnend in Klasse 5 führen die folgenden Klassen die Organisation fort, d.h. in der Regel leihen die Schüler ihr Instrument vom Förderverein und der einstündige Instrumentalunterricht, der den in Jahrgang 5 zweistündigen Musikunterricht im Klassenverband ergänzt, wird vom Fach Musik in Kooperation mit der Kreismusikschule organisiert. Die Zahl der Musikstunden steigt von 3 Stunden in Klasse 6 bis auf 4 Stunden in den Jahrgängen 7 bis 9. Damit wird Musik zum Hauptfach. Da im Musikzweig die Stundentafel I gilt, wird der Unterricht in einigen anderen Fächern gekürzt, um eine Überbelastung der Schüler zu vermeiden. Jahrgang Musikunterrichtpro Woche Instrumentalunterrichtpro Woche 5 2 Stunden (sonst 2) 1 Stunde 6 3 Stunden (sonst 2) 1 Stunde 7 4 Stunden (sonst 1) 1 Stunde 8 4 Stunden (sonst 2) 1 Stunde 9 4 Stunden (sonst 1) 1 Stunde Im Musikzweig ist ein monatliches Entgelt in Höhe von gegenwärtig 40 Euro (Stand 2014) für Instrumentalunterricht, Instrumentenleihe, Versicherung und Spind zu entrichten. Der Instrumentalunterricht wird in der Regel in Kleingruppen am Mittwoch Nachmittag erteilt. In einzelnen Fällen kann nach Absprache das eigene Instrument benutzt und der privat organisierte Instrumentalunterricht fortgeführt werden. In diesem Fall entfällt das monatliche Entgelt teilweise oder ganz. Da der Unterricht im Musikzweig mit Orchesterliteratur durchgeführt wird, kann nicht jedes Instrument integriert werden: Instrumente des Musikzweiges können sein: Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Tuba, E-Bass, Klavier, Schlagzeug, Percussion. Nicht genannte Instrumente können mglw. nach Absprache aufgenommen werden. Für die Aufnahme in die Musikklasse entscheidende Kriterien sind die Klassengröße und die klangliche Ausgewogenheit des Klassenorchesters. Der Musikzweig steht auch Schülern anderer Landkreise offen. Für die Teilnahme am Musikzweig können Leistungen vom Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Ansprechpartner für alle Fragen zur Musikklasse ist Herr Hoffmann, hoff mann @ lmg-varel.de (Leerzeichen entfernen) Flyer des Musikzweiges